Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jeder Arbeitgeber auch die erforderlichen Maßnahmen zur Brandbekämpfung und zur Evakuierung der Arbeitsstätte zu treffen hat. Zu den organisatorischen Brandschutzvorkehrungen gehört die Bestellung von ausreichend Brandschutzhelfern.
Am 15. Mai 2019 absolvierenden Dr. Andreas Schult, Sarah Bestmann, Corinna Schult und Stephanie Rowold den Kurs „Brandschutzhelfer in der Zahnarztpraxis“.
Es wurden Grundkenntnisse im Brandschutz vermittelt mit dem Schwerpunkt „zahnärztliche Praxis“. In einem praktischen Teil mussten wir mit unterschiedlichen tragbaren Feuerlöschern Brände bekämpfen, mit einer Löschdecke eine brennende Person löschen und uns in einem „verrauchten“ Raum orientieren.
Der Kurs wurde von drei sehr erfahrenen und routinierten Mitarbeitern der Kieler Berufsfeuerwehr durchgeführt.
Wir erwarben so viele neue Kenntnisse im Erkennen und Verhindern von Brandursachen, wodurch das Leben in unserer Praxis wieder ein bisschen sicherer geworden ist.