Der Gesetzgeber hat es uns ab 01.07.2019 ermöglicht, eine Kariesfrühuntersuchung ab dem 1. Milchzahn durchzuführen. Das beinhaltet die Früherkennungsuntersuchung, eine Ernährungsberatung, eine Beratung zur Mundgesundheit der Schützlinge für die Eltern und die Anleitung zum täglichen Zähneputzen. Eine Fluoridierung der Zähne zur Schmelzhärtung wird, soweit es das Kind zulässt, ebenfalls durchgeführt.
Diese Maßnahmen helfen uns auch die Kleinsten vor Milchzahnkaries zu schützen und sie frühzeitig an das Umfeld einer Zahnarztpraxis zu gewöhnen.