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BZÄK: Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist regelmäßige Prophylaxe und nicht als IGeL-Leistung einzustufen.

In den vergangen Wochen lief das Thema „Individuelle Gesundheitsleistungen“, kurz IGeL, wieder durch die Medien. Auslöser ist eine Mitteilung des Medizinischen Dienstes beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (MDS), bei der die ganz überwiegende Zahl der IGeL-Leistungen als unnötig oder gar schädlich eingestuft wurde. In diesem Zusammenhang wurde auch die Professionelle Zahnreinigung (PZR) angeführt, die auf dem IGeL-Monitor des MDS schon im Herbst 2013 als „unklar“ im Nutzen für gesunde Patienten eingestuft worden war.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) erklärt in einer öffentlichen Stellungnahme dazu: „Die PZR ist, weil sie Bestandteil medizinisch notwendiger Präventions- und Therapiemaßnahmen ist, nicht als sogenannte IGeL-Leistung einzustufen.“

„Der medizinische Nutzen einer PZR ist gut belegt“, erklärt der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich. „Vor allem für Patienten mit Parodontitis und einem hohen Kariesrisiko ist die PZR eine wichtige prophylaktische und therapeutische Behandlung. Sie unterstützt die Maßnahmen zur vollständigen Beseitigung aller bakteriellen Beläge. Bakterienbeläge lösen Karies und Parodontitis aus. Viele Kassen bezuschussen die PZR deshalb auf freiwilliger Basis.“

In Deutschland leiden etwa 50 bis 70 Prozent der erwachsenen Bevölkerung an parodontalen Erkrankungen, die auch in Wechselwirkung mit medizinischen Erkrankungen, wie zum Beispiel Diabetes, stehen. „Daher ist Vorsicht bei Aussagen zur Notwendigkeit einer PZR geboten“, so Oesterreich. Die BZÄK informiert zudem gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) in einer wissenschaftlich abgesicherten Patienteninformation umfangreich zum Thema PZR, die auf der Internetseite unter www.bzaek.de, Menüpunkt „Für Patienten“, abgerufen werden kann.

Die BZÄK weist zudem darauf hin, dass die Zahnmedizin durch eine gesetzlich geregelte Zuzahlungsregelung einen besonderen Status habe. Der Vorstandstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Wolfgang Eßer, hatte bereits nach der ersten Veröffentlichung durch den MDS darauf hingewiesen, dass es in der Zahnmedizin keine IGeL-Leistungen gibt: „Die freiwilligen Zuschüsse von zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen zu einer PZR belegen ja, dass der kritische Ansatz des MDS in diesem Zusammenhang ebenso puristisch wie realitätsfern ist. In der Zahnmedizin gibt es keine IGEL-Leistungen, und private Zusatzleistungen können nicht ohne Weiteres mit solchen gleichgesetzt werden.“

Zum MDS und dessen IGEL-Monitor fraglichen Nutzen der PZR erklärte er: „Der Nutzen der PZR bei einem völlig mundgesunden Patienten ist in der Tat unklar. Solche Patienten gibt es allerdings in der Versorgungsrealität praktisch nicht. Bereits bei Patienten mit ersten parodontalen Problemen ist eine PZR durchaus sinnvoll, da mit dieser die Sondierungstiefe der Zahntaschen reduziert werden kann. Mittel- und langfristig kann dadurch unter Umständen eine umfassende und kostenintensivere Parodontaltherapie vermieden werden. Zudem umfasst auch eine unterstützende Parodontaltherapie Elemente einer PZR. Der wissenschaftliche Nutzen der PZR als präventive Maßnahme bei Karies und Parodontalerkrankungen ist in der zahnmedizinischen Wissenschaft seit langer Zeit anerkannt. Eine sorgfältig durchgeführte PZR ist ein Beispiel für eine Zusatzleistung, die also mit gutem Gewissen empfohlen werden kann. Mit IGeLn hat das nichts zu tun.