Im Kindes- und Jugendalter konzentriert sich der Kariesbefall auf die bleibenden Molaren beziehungsweise deren Fissuren und Grübchen. Mit einer Versiegelung kann eine Kariesinitiation und -progression verhindert werden. Darauf haben sich die Deutsche Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (DGKiZ) und die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) in der überarbeiteten S3-Leitlinie „Fissuren- und Grübchenversiegelung“ geeinigt.
Foto: Erster bleibender Molar vor (links) und nach der Applikation einer Fissuren- und Grübchenversiegelung (Mitte) und nach einem Jahr Liegedauer (rechts) J. Kühnisch